Bilanztheorie Wilhelm Riegers wurde weitergedacht durch Rudolf Gümbel. Durch das Ansetzen des Ertragswertes, des Bewertungskonzeptes Riegers, auf die Unternehmensebene, entwickelt Horst Albach seine synthetische Bilanz.
Schmalenbachs dynamische Bilanzansätze als schwebende Posten verkörpern entweder auf Entwicklungserwartungen fußende Auszahlungen oder mit Anschaffungspreisen bewertete Erlöspotentiale, die erst zum Veräußerungszeitpunkt zu Einnahmen führen (traditionelles Realisationsprinzip). Rieger nimmt die Erfolgsrealisation aufgrund vollkommener Information bei der Stückbewertung vorweg durch den Ansatz bei Gewinnerwartung über Anschaffungspreis. Mit der zeitlichen Gewinnvorwegnahme schlagen sich sämtliche Erfolgserwartung in den Bilanzwerten nieder: Die Werthaltigkeit der Ansätze nach statischer Lesart wird gepaart mit einer Erfolgsermittlung künftiger Ereignisse.
Gewinnerzielung als eines der Ziele unternehmerischer Betätigung begründen nach Rieger den Zweck der Bilanz zur Erfolgsberechnung1 zur Wirtschaftlichkeitsrechnung und Dokumentation. Seine nominale Bilanzauffassung verfolgt eine reine geldmäßige Ein– und Auszahlungs–Rechnung aller Unternehmensprozesse von der Gründung bis zum Ende2, wobei das Zahlungsmittel einer Währung als Richtgrösse betrieblicher Abrechnung, immun gegen jegliche Wertschwankung3 ist.
Die Buchführung ist als geldliches Spiegelbild der Betriebsvorgänge zu bezeichnen4. Sie ist eine in Geldeinheiten bewertete Bestands- und Verbrauchsrechnung und keinesfalls eine Güterrechnung. In den Aufzeichnungen stehen also nicht konkret die Art der Leistungen und Gegenleistung oder Gutsopfer und Kräfteverzehr, auch wenn diese der Rechnungslegung zugrundeliegen, sondern jene mit „objektiven Werten, mit Preisen“5, bewertet.
Die leistungswirtschaftliche Betätigung des Betriebes begreift Rieger als Geldumwandlungsprozess6. In diesen fließt Geld hinein zum Erwerb von Rohstoffen und Leistungen, damit diese im Umwandlungsprozess (Aufwand) der Geldwerdung in Form von Leistungen und Produkten entgegenreifen, um zum Schluss aus dem Unternehmen wieder herauszufliessen (Ertrag): „Das eingesetzte, aufgewendete Geld wandert in einer Art peristraltischer Fortbewegung durch die Betriebsstationen hindurch mit dem einen unverrückbaren Ziele des Mehrgeldes oder Wiedergeldes. [...] Die abstrakten Geldbeträge wandern wie in einer geschlossenen Kette von dem allen gemeinsamen Ausgangspunkt zu der allgemeinen Endstation Wiedergeld“7. Durchläuft ein Erzeugnis den Herstellungsprozeß, wird er in dem Maße dem geldlichen Ende entgegengebracht, in dem er durch die Verarbeitung von Grund-, Hilfs- und Betriebsstoffen veredelt wurde. Ob beim Fertigungsgut eher der Kostenanfall oder aber die zeitliche Nähe zum Erlös den Geldwerdungsgrad anzeigt, sagt Rieger nicht explizit. Aufgrund der häufigen Nennung des Begriffs „eskomptieren“8 kann wohl die Verweildauer im Betrieb gemeint sein.
Rieger unterscheidet dabei:
Umsatzgüter reifen unmittelbar in einem originären Geldwerdungsprozess der liquiden Form entgegen, ähnlich einem Käse in der Reifungskammer.
Abnutzbares Anlagevermögen „fließt“ durch ihre Nutzung in die Umsatzgüter ein „und reifen in diesen und mit diesen der Geldform entgegen“9 (derivativer Geldwerdungsprozess).
Aus Sicht des Unternehmers sind Einlagen, in den Betrieb hineinfliessende Mittel, gleichzusetzen mit Aufwand. Die aus dem Unternehmen herausfließenden Mittel, Entnahme und Gewinn, sind ihm ein Ertrag: analog hierzu sind verkürzt in der Rechnungslegung alle „Eintragungen im Soll als Aufwendungen, die im Haben als Erträge“10 anzusehen. Beide Fliessgrössen
sowohl Geldmittelbewegung (Ausgabe und Einnahme),
als auch Reinvermögensänderung (Aufwand und Ertrag),
stimmen für Rieger überein, obwohl im Sprachgebrauch der Betriebswirtschaftslehre den Unterschied beider Grössen die nicht-geldlichen Bewertungsveränderungen ausmachen: eine alleine durch höhere Martktpreise begründete Zuschreibung (Ertrag) manifestiert sich eben nicht durch Geldvermögenszuwachs (Einnahme). Setzt Rieger bei der These der Geldumwandlung und Geldreifung aber auf Gleichartigkeit von Geld und Vermögen in der Rechnungslegung, ist die Umbenennung im Rahmen der Rieger´schen Bilanztheorie von „Einnahme“ in „Ertrag“ nachvollziehbar, da dem betrieblichen Vermögenszuwachs (Ertrag) eines Erzeugnisses durch Marktreife ein ebensogroßer Geldbetrag als Erlös in Aussicht steht, was einer Absatzreziproken Bewertung gleichkommt.
Dieser Übergang von Geldmittel in Betriebsmittel, und von Fertigerzeugnissen wieder in Geldmittel ist dann nicht erklärbar, wenn statt Geldmittel Lieferantenverbindlichkeiten oder Kundenforderungen gebucht werden11. Da diese Posten Zahlungsversprechen mit antizipatorischem Charakter sind, ist dies nicht die Bruchstelle der Bilanztheorie.
Wegen des in stetiger Umwandlung begriffenen Betriebsprozesses von liquiden Mittel in Vermögen und zurück, ist ein „wahrer Abschluss“12 nur am Ende der Totalperiode möglich, in der alle Vermögenswerte in Geld vorliegen. Zur Wirtschaftlichkeiteinschätzung und Fiskalzwecken ist eine Momentaufnahme in jeder Teilperiode erforderlich, d.h. in einem Zeitpunkt vor dem Wiedererreichen der reinen Geldform.
Der Zwischenabschluß ist eine vorgetäuschte Liquidation unter Fortführungsannahme13, eine „unentbehrliche Fiktion“14. Im Gegensatz zum Totalabschluss entsteht mit dem Zwischenabschluß die Bewertungsfrage15, weil das gesamte nicht-liquide Mengengerüst des Betriebsvermögens aufgrund theoretischer Bewertungsvorschriften in Geldwerte transformiert werden muß, um in der Bilanz zum Ansatz zu kommen. Die Bilanzwahrheit beschränkt sich jedoch nur auf den Abschluss der Totalperiode16.
Zum Bilanzstichtag sind die aus dem betrieblichen Umwandlungsprozess noch zu erwartende Einnahmen und noch zu leistende Ausgaben17 zu eskomptieren. Der prognostizierte Erlöswert der Produkte soll entsprechend einer Ertragswertrechnung abdiskontiert werden, wobei Rieger aber keinen Diskontsatz bzw. Geldwerdungsfaktor angibt18.
Der jeweilige Tagespreis, Marktpreis oder Börsenkurs zum Stichtag bleibt bilanzintern ohne Bedeutung, er gilt nur für andere Wirtschaftssubjekte, die zu diesem Zeitpunkt erwerben oder verkaufen, „was wir in Ansehung der zu bewertenden Posten nicht getan haben, sonst stünden sie ja nicht in der Bilanz“19.
Auf der Grundlage eines bekannten Absatzpreises in einer der nächsten Perioden (Annahme der vollkommenen Information) ist dem Umsatzgut schon jetzt zum Bilanzstichtag eine Teilrealisierung des veranschlagten Gewinns bei der Bewertung zuzurechnen.

Abbildung: Bewertung und Teilgewinnrealisierung in
der Zwischenrechnung20
Erleuterungen zur Abbildung:
Bilanzstichtage: t1, t2, t3, Betrachtung in t2
Beschaffung von Handelswaren zum Anschaffungspreis AP in t1
Erlös für Waren zum Veräußerungspreis VP in t3
erwarteter Gewinn in t3 in Höhe von g3
Käme das Niederstwertprinzip zur Anwendung würde die Aktie höchstens mit C=AP bewertet. Nach der Suche auf einen Bilanzansatz zum Bilanzstichtag t2 ist entsprechend den Vorstellungen Riegers der Veräußerungspreis in t3 auf den Bilanzstichtag t2 umzurechnen, geht dabei aber nicht ins Detail, sondern spricht lediglich von „escomptieren“. Gümbel21 verfolgt diesen Gedanken weiter und folgert für die Bilanzbewertung entweder eine linearen (A) oder eine nichtlinearen (B) Gewinnaufteilung:
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Lineare Gewinnaufteilung für die erste Abrechnungsperiode entsprechend dem Strahlensatz: |
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aufgelöst nach g2: |
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(1) |
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Nichtlineare Gewinnaufteilung durch Abzinsen des Erlöses VP mit einem Zinssatz r: |
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(2) |
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aufgelöst nach r: |
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(3) |
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bringt mit r den internen Zinssatz der Geldwerdung, weil der Aufwand AP dem mit r abgezinsten Ertrag VP entspricht22. Der Periodengewinn in t2 entspricht der Strecke BC in der Abbildung und errechnet sich aus:23 |
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(4 und 5) |
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bzw. |
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wird der Zinssatz r durch den Ausdruck (3) ersetzt: |
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(6 und 7) |
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bzw. |
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Zur Bewertung kommen also drei Grössen ins Kalkül, um den Geldwerdungsprozess zu bestimmen:24 der Aufwand (AP), der Ertrag (VP) sowie der dazwischenliegende Zeitraum (t1 bis t3).
Bei der praktischen Betrachtung von Geschäftsvorfällen befaßt sich Gümbel mit Umsetzungsfragen, z.B. der stufenweise Veredelung von Rohstoffen oder dem Zusammenfügen von Rohstoffen bzw. Halbfabrikaten, die zu verschiedenen Zeitpunkten beschafft oder weiterverarbeitet wurden: Durch das Einbringen und Hinzufügen von entgeltlich begründeten Leistungen (Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Arbeitskraft) liegt der Geldwerdung statt einer monoton steigenden Funktion eine mit unsteten Sprüngen zugrunde25. Jede Veredelungsphase bringt mit dem pagatorisch bewerteten Aufwand Leistungen in den Grundwert (Herstellungskosten) des Erzeugnisses ein, wobei das Problem der nicht direkt zurechenbaren Fixkosten, wie es auch in der Kostenrechnung ungelöst bleibt, Fragen für die praktische Anwendung des Geldwerdungsprozesses aufwirft.
Auch ist der Anfangs- oder Endpunkt der Geldwerdung bei Zielkauf bzw. Zielverkauf nicht eindeutig festlegbar (zum Lieferzeitpunkt oder Zahlungszeitpunkt?), der Funktionsverlauf bei Anzahlung, Ratenzahlung oder Teilzahlung bei Fertigungsaufträgen unklar; das zeitl. Vorauseilen des Erlösentgeltes der ersten Aufwandsauszahlung bei Kommissionsgeschäften stellt das Geldwerdungskonzept auf den Kopf26.
Am Beispiel geldlich erworbener langlebiger Betriebsmittel veranschaulicht, fliesst ihre (geldwerte) Substanz durch Abnutzung in die hergestellte Leistung ein, als gäben sie jedem Produkt ein Stück ihrer Selbst auf dem Weg der Fertigstellung27, um im Erlös der Absatzprodukte wieder als Geld zum Vorschein zu kommen (Abschreibung als Ausdruck des Werteverzehrs). Rieger begründet den derivativen Geldwerdungsprozess mit dem Refinanzierungserfordernis der Anlagekosten durch Erlöse. Der Anschaffungspreis der Anlage muß im Preis des Fertigproduktes eingehen, unabhängig von der Zahlungsbereitschaft des Absatzmarktes, will der Betrieb die Anlagekosten refinanzieren28: ein Argument für die Aufwandverteilungsthese. Soll der Abschreibungsumfang unabhängig von den erzielten Preisen und Lagerdauer der Erzeugnisse bemessen werden, sondern der erzeugten Menge (Auslastung) folgen, muß der Prozeß der derivativen Geldwerdung dagegen an der Werteverzehrthese anknüpfen. Als Referenzgröße die Nutzungsdauer bei der Geldwerdung (analog zur Verweildauer von Umsatzgütern im Betrieb) zu verwenden29, entspricht nicht dem Anspruch einer logischen Konzeption eines Geldwerdungsprozesses, denn Nutzungsdauer als Abschreibungsgrundlage ist ein auf Erfahrungswerten und Praktikabilität basierender Maßstab, es sei denn wir unterstellen eine Welt vollkommener Information künftiger Ereignisse, wie es Rieger und Gümbel tun.
Aus der Perspektive der Totalperiode haben gem. Rieger die Zwischenabschlüsse die Erhaltung des ursprünglichen Geldkapitals zu sichern. „[..] keine der Zwischenbilanzen, die Gewinn ausgewiesen haben, ist richtig, wenn nicht am Schlusse das Kapital in voller Höhe in bar tatsächlich vorliegt“30.

Abbildung: Gewinn mit anschliessendem Gesamtverlust
Investiert z.B. ein Unternehmen seinen aus t1 erzielten Gewinn (E1B) aus dem Erlös eines Umsatzgutes in ein neues Projekt, welches neben einem Verlust in t2 auch noch zur Schmälerung des Anfangskapitals A0 führt, darf es nach Ansicht Riegers (aus ex-post-Sicht der Totalperiode) nicht zu einer falschen Zwischenbilanz mit Gewinnausweis E1 (und damit zu Ausschüttungen) in t1 kommen (s. Abbildung). Ist „alles betriebliche Geschehen [...] nur ein der Geldwerdung Entgegenreifen, im Einzelnen und im Ganzen“31, hat entsprechend der linearen Verbindung A0CE2 eine Belastung der ersten Teilperiode beispielsweise mit der Hälfte des Gesamtverlustes BC zu erfolgen, denn „die Unternehmung ist eine untrennbare Einheit auch in der Zeit, und demnach kann es nur einen Gewinn geben, nämlich den Totalgewinn.“32 Die „Geldwerdung im Einzelnen“ für Umsatzgut zeigt aber einen ganz anderen Verlauf (A0E1). Im Zwischenabschluß würde sie zum Bewertungsansatz E1, folglich zu einem Erfolgsbeitrag von BE1 führen, der aber in einer erfolgsneutralen Rücklage gegengebucht werden müßte, sollte es nicht zum Gewinnausweis kommen! Hier zeigt sich, daß die Stückgewinnermittlung (Geldwerdung im Einzelnen) und die Aufteilung des Totalgewinns auf einzelne Prozeßabschnitte (Geldwerdung im Ganzen) nur in wenigen Ausnahmefällen möglich ist, da ihnen unterschiedliche Zeitperspektiven und Geldwerdungsfaktoren zugrundeliegen33.
In Anlehnung an die synthetische Bilanztheorie von Albach (Link: Kapitalwertbasierte synthetische Bilanztheorie) verwendet Gümbel einen einheitlichen Geldwerdungsfaktor aus der „Geldwerdung im Ganzen“, indem er den internen Zinssatz berechnet, mit dem die periodischen Einnahmeüberschüsse abgezinst den Betrag der Investitionsauszahlung ergeben. Im Gegensatz zu einer auf Vergangenheitswerten aufbauenden Nachrechnung, soll dagegen zu Beginn der Betriebsexistenz durch Aufzinsung der Investitionsausgaben mit dem internen Zins der zu erwartende Periodengewinn und der Unternehmenswert zu jedem Zeitpunkt ermittelt werden können34. Der interne Zinsfuß als Verzinsung der Investition und als Maßstab der Rendite ermöglicht den Vergleich mit anderen Investitionen sowie durch Vergleich35 mit der Mindestrendite des eingesetzten Kapitals (weighted average costs of capital, WACC) eine Aussage über die Steigerung des Unternehmenswertes.
Beim Ansatz, Bewertung und Zuschreibung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen kann der interne Zinsfuß zugrundegelegt werden, weil dies die gleichmäßige Beteiligung des Fremdkapitals am Unternehmenswachstum sicherstellt. Allerdings besteht bei der Verwendung eines internen Zinses, Ergebnis der „Geldwerdung im Ganzen“, die Gefahr mit der Aufwandsverrechnung als Funktion dieses Zinses, das Periodenergebnis, damit den Funktionsverlauf und so wiederum den Zinsfaktor in einer Zirkelbeziehung zu ändern.
Aus der Geldwerdung im Ganzen führte Horst Albach den Gedanken Riegers fort, indem er die richtige Periodenabgrenzung erst dann verwirklicht sieht, wenn die Summe der Einzelwerte der Bilanz mit dem Gesamtwert (Ertragswert) der Unternehmung übereinstimmt (synthetische Bilanz). Als Teil des Totalgewinns ist die Ermittlung des periodischen Gewinns eine Kontrollrechnung über die Einhaltung des optimalen betrieblichen Gesamtplans36, basierend auf einer Investitionsentscheidung mithilfe des Vorteilhaftigkeitskalküls durch Kapitalwertvergleich mit anderen Investitionsalternativen. Da sich nun mit jeder Periode der Informationsstand ändert, ist der Gesamtplan zu Beginn einer Periode anzupassen37. Die künftigen Gewinne/Einzahlungsüberschüsse determinieren die Verzinsung des im Unternehmen gebundenen Vermögens: Die Anschaffungsauszahlungen sind gleich den Barwerten, der mit dem internen Zinsfuß abgezinsten Einzahlungsüberschüsse. Ein Gewinn aus dem Vergleich des Gesamtwertes (Ertragswertes) aus Anfang und Ende der Periode ermöglicht die Kontrolle des Optimalplans38. Der Gesamtwert als Summe von Teilwerten führt zu einem optimaleren Periodenabgrenzungskriterium als die an Partialplänen orientierten Grundsätze des deutschen Bilanzrechts, dem Realisations- und Niederstwertprinzips39.
Der Teilwert ist ein Maß für den Nutzen, der ein Wirtschaftsgut in Zukunft für den Betrieb noch abgeben kann, als Teil des Unternehmens, als Teil des Unternehmenswertes bzw. künftigen Ertragserzielungspotentials. Ist der Wert des Unternehmens für Verkäufer wie Käufer der Barwert der künftigen Erträge, ist der Teilwert folglich ein Teil am Ertragswert des ganzen Unternehmens, bemessen am Nutzenanteil für den Betrieb, den es am Ertrag zu verantworten hat. Der Teilwert des gleichen Wirtschaftsgutes könnte in einem anderen Betrieb mit anderer Ertragslage und Beschäftigungsgrad ein anderer sein, „da der produktive Beitrag dieses Wirtschaftsgutes in jeder Unternehmung ein anderer sein kann“40. Ausgehend vom, wie auch immer ermittelten, Ertragswert des Unternehmens, wird dieser Gesamtwert auf die einzelnen Wirtschaftsgüter verteilt und dabei meistens nicht bilanzierungsfähige, immaterielle Wirtschaftsgüter (z.B. die Organisation) übergangen, obwohl jene häufig große Werte darstellen41.
Die isolierte Betrachtung der Einzelwerte ist beschränkt, denn „das Unternehmen ist eine Einheit, die sich zwar aus wohlunterscheidbaren Einzelentscheidungen zusammensetzt, die aber nicht gedanklich in viele Teilunternehmen mit je einer Entscheidung aufgespalten werden kann.“42
Wie das Rieger´sche Konzept ist auch jenes erweiterte von Gümbel auf vollständige Information angewiesen und entbehrt damit viel Realitätsbezug. Eine Voraussage des Verkaufspreises und damit Teilerfolgsrealisation, insbesondere bei volatilen Märkten z.B. im Finanzmarkt sind ex-ante völlig illusorisch. Rieger will seine Bilanzauffassung aber als rein logische Konzeption verstanden wissen und abstrahiert bewußt vom praktischen Bewertungserfordernis43, was der Bilanzkonzeption aber die Möglichkeit nimmt, „empirisch fundiertes und objektiv überprüfbares sowie wahres Wissen zu vermitteln“44.
Außer der nicht näher präzisierten zeitlichen Verteilung des Geldwerdungsprozesses (Beginn und Ende, Verlauf und Stetigkeit) ist auch die ungenügende Verknüpfung von „Geldwerdung im einzelnen“ mit „Geldwerdung im ganzen“ am logischen Modell auszusetzen45.
Eine Teilrealisierung des Stückgewinns, auch ohne jegliche Absatzvereinbarung ist nicht mit dem Vorsatz der Kapitalerhaltung vereinbar, weil es zu ausschüttbarem Gewinn aufgrund von höheren Buchwerten kommt, dem zum Bilanzstichtag (noch) keine geldmäßige Entsprechung durch Einnahmen gegenübersteht, was zu finanziellen Engpässen im Unternehmen führt.
Das Manko der theorielastigen Informationsvollkommenheit kann durch adäquate Operationalisierung auch die Chance auf mehr Informationen im Abschluß bedeuten: Das regelhafte Einfließen künftiger Erlöse in die Wertansätze der Bilanz, wie es z.B. die IAS-Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (fair value) vorsieht, läßt die Rechnungslegung über den bloß vergangenheitsbezogenen Rahmen zu einer vorausblickenden Gewinneinschätzung hinauswachsen. Die Grundlage für die Ermittlung der Zukunftswerte muß streng geregelt und eingeschränkt werden um bilanzpolitischen Einflüssen nicht Tür und Tor zu öffnen.
1 Rieger: Privatwirtschaftslehre, 1928, S. 203
2 Dinkel, Fritz: Bilanz und Bewertung, 1974 Berlin, S. 135 f.
3 Rieger: Privatwirtschaftslehre, 1928, S. 203, Rieger räumt die Möglichkeit der extremen Geldwertschwankungen bei Hyperinflation ein, klammert aber diese, wie den Zeitraum zwischen 1914 und 1923, mit der Begründung als Zustand ohne Währung aus seiner Betrachtung aus, vgl. S. 206
4 Rieger: Privatwirtschaftslehre, 1928, S. 200
5 Rieger: Privatwirtschaftslehre, 1928, S. 189
6 Rieger: Privatwirtschaftslehre, 1928, S. 195
7 Rieger: Privatwirtschaftslehre, 1928, S. 193
8 „[...] das spätere geldliche Ende auf den Bilanzstichtag zu eskomptieren [...]“, vgl.: Rieger: Privatwirtschaftslehre, 1928, S. 213, S. 215
9 Gümbel: Bilanztheorie Riegers, 1966, S. 343
10 Rieger: Privatwirtschaftslehre, 1928, S. 190f.
11 Gümbel, Rudolf: Die Bilanztheorie Wilhelm Riegers, Eine kritische Analyse ihrer Aussagen und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten, in: Zeitschrift für Betriebswirtschaft (ZfB), Juni 1966, Jg. 36, S. 340
12 Rieger: Privatwirtschaftslehre, 1928, S. 205
13 Rieger: Privatwirtschaftslehre, 1928, S. 212
14 „Wie kann man denn abschließen, solange man mitten im Leben steht!“, vgl. Rieger: Privatwirtschaftslehre, 1928, S. 209
15 Rieger: Privatwirtschaftslehre, 1928, S. 207
16 Rieger: Privatwirtschaftslehre, 1928, S. 209; „die Jahresbilanz ist [...] ein Gemisch von Wahrheit und Dichtung“, Ebenda, S. 212
17 Rieger: Privatwirtschaftslehre, 1928, S. 213: „das geldmäßige Schicksal [ist] vorauszunehmen und auf den Bilanzstichtag umzurechnen“
18 Dinkel: Bewertung, 1974, S. 139
19 Rieger: Privatwirtschaftslehre, 1928, S. 215
20 Abgewandelt von 4- in 3-Periodenfall aus: Gümbel: Bilanztheorie Riegers, 1966, S. 343
21 Rudolf Gümbel entwickelt die Grundidee Riegers in seinem Beitrag analytisch weiter, vgl.: Gümbel: Bilanztheorie Riegers, 1966, S. 333-367
22 Gümbel: Bilanztheorie Riegers, 1966, S. 344, Gleichung (4) und (5)
23 Gümbel: Bilanztheorie Riegers, 1966, S. 344, Gleichung (6) und (6a) abgewandelt von 4- auf 3-Periodenfall
24 Rieger: Privatwirtschaftslehre, 1928, S. 226
25 Gümbel: Bilanztheorie Riegers, 1966, S. 346-348
26 Gümbel: Bilanztheorie Riegers, 1966, S. 349-352
27 Rieger: Privatwirtschaftslehre, 1928, S. 196
28 „Die Abnützungsquote steckt in den Preisen für die Fabrikate usw., kommt also im Geldbetrag für diese mit herein als Geld“, vgl. Rieger: Privatwirtschaftslehre, 1928, S. 227
29 Gümbel: Bilanztheorie Riegers, 1966, S. 356 und Rieger: Privatwirtschaftslehre, 1928, S. 227, wobei Rieger die Möglichkeit der Brücksichtigung der „Schwankungen in der betrieblichen Inanspruchnahme“ einräumt.
30 Rieger: Privatwirtschaftslehre, 1928, S. 216
31 Rieger: Privatwirtschaftslehre, 1928, S. 213
32 Rieger: Privatwirtschaftslehre, 1928, S. 219
33 Dinkel: Bewertung, 1974, S. 141
34 Dinkel: Bewertung, 1974, S. 142 f.
35 Ist
der durchschnittliche Kapitalkostensatz (WACC) kleiner als die
Gesamtkapitalrendite (GKR), steigt der Unternehmenswert:
bei rEK = EK-rentabilität, i = FK-zinssatz.
36 Albach: synthetische Bilanztheorie, 1965: S. 25
37 Ebenda
38 Ebenda, S. 26
39 Ebenda, S. 24 und Dinkel: Bewertung, 1974, S. 145
40 Ebenda
41 Dinkel: Bewertung, 1974, S. 98
42 Albach: synthetische Bilanztheorie, 1965: S. 27
43 Rieger: Privatwirtschaftslehre, 1928, beispielsweise S. 212 f.: „Wieder kümmern wir uns nicht darum, ob eine solche Bewertung in der Praxis jemals stattfindet [... ] Hier gilt es, rein theoretisch zu ergründen [...]“
44 Dinkel: Bewertung, 1974, S. 140
45 Gümbel: Bilanztheorie Riegers, 1966, S. 357 u. 358
Yorck von Wartenburg, Marcus:
"Internationale Rechnungslegung vor bilanztheoretischem Hintergrund",
Diplomarbeit, Trier, 06.12.2004, S. 22-30
Anregung und Kommentar: 
© Yorck von Wartenburg, 20.09.2005